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Grundsteuer 2025 Baden‑Württemberg was gilt für Haus und Wohnung

Die wichtigsten Regeln zur Grundsteuer 2025 im BW‑Bodenwertmodell – Berechnung, Hebesatz, Sonderfälle und Handlungstipps für Haus‑ und Wohnungseigentümer.

Seit 1.1.2025 gilt in Baden‑Württemberg die neue Grundsteuer 2025 auf Basis des Bodenwertmodells. Was bedeutet das konkret für Ihr Haus oder Ihre Wohnung? In diesem kompakten Überblick fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen, damit Sie Bescheide richtig einordnen, Zahlen prüfen und sinnvoll reagieren können.

Im BW‑Bodenwertmodell zählt vor allem der Bodenrichtwert Ihrer Lage und die Grundstücksfläche. Daraus wird der Bodenwert ermittelt, anschließend der Steuermessbetrag und schließlich mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multipliziert. Gebäude oder Ausstattungen fließen nicht in die Berechnung ein – Lagequalität gewinnt damit an Gewicht. Für Eigentumswohnungen wird die anteilige Grundstücksfläche gemäß Miteigentumsanteil angesetzt; bei Reihenhäusern zählt das jeweilige Grundstück.

Sonderfälle und Tipps: Einige Kommunen nutzen 2025 die Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke – prüfen Sie die veröffentlichten Hebesätze. Kontrollieren Sie Bescheide auf korrekte Flächen und Bodenrichtwerte und beachten Sie Fristen für Einspruch. Vermieter können die Grundsteuer in der Regel über die Betriebskosten umlegen; Selbstnutzer sollten künftige Zahlungen im Budget einplanen. Wenn Sie daran interessiert sind, schreiben oder rufen Sie uns gerne an – die PB Immobilien GmbH in Meckenbeuren berät Sie transparent und praxisnah.

Was 2025 bei der Grundsteuer in Baden‑Württemberg zählt

In Baden‑Württemberg gilt ab 2025 die Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell. Entscheidend sind Bodenrichtwert, Grundstücksfläche und der kommunale Hebesatz – nicht die Wohn- oder Gebäudefläche.

Im Bodenwertmodell der Grundsteuer 2025 Baden‑Württemberg sind drei Faktoren ausschlaggebend: Bodenrichtwert, Grundstücksfläche und kommunaler Hebesatz. Der Bodenrichtwert ist der amtliche Durchschnittswert je m² in Ihrer Lage (abrufbar im BORIS‑BW). Achten Sie auf Stichtag, Zonengrenzen und die korrekte Richtwertzone – kleine Verschiebungen können große Effekte haben. Die Grundstücksfläche stammt in der Regel aus dem Liegenschaftskataster. Bei Eigentumswohnungen zählt die anteilige Fläche gemäß Miteigentumsanteil, beim Reihenhaus die Fläche des jeweiligen Flurstücks. Gebäudeflächen, Baujahr oder Ausstattung spielen keine Rolle – Lage und Fläche stehen im Mittelpunkt. Beim Erbbaurecht wird der Grund und Boden bewertet; je nach vertraglicher Regelung trägt in der Praxis meist der Erbbauberechtigte die Steuer.

So entsteht Ihre Grundsteuer in Baden‑Württemberg in drei Schritten:

  1. Bodenwert ermitteln: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche.
  2. Steuermessbetrag berechnen: anhand gesetzlicher Messzahlen, zentral festgelegt.
  3. Endgültige Grundsteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde (für baureife, unbebaute Grundstücke kann zusätzlich die Grundsteuer C gelten).

Kommunen passen 2025 ihre Hebesätze an; Ziel ist oft Aufkommensneutralität, dennoch sind Lage‑bedingte Verschiebungen möglich. Prüfen Sie Bescheide auf korrekte Bodenrichtwerte, Flächen und Gemarkungen und wahren Sie Fristen. Wenn Sie dazu Fragen haben oder Ihre Zahlen plausibilisieren möchten, schreiben oder rufen Sie uns gerne an – die PB Immobilien GmbH unterstützt Sie kompetent und transparent.

Neues Bodenwertmodell ersetzt Gebäudebewertung

Warum Baden‑Württemberg den Gebäudewert außen vor lässt und welche Folgen das für unterschiedliche Lagen hat.

Baden‑Württemberg setzt 2025 konsequent auf das Bodenwertmodell: Bewertet wird ausschließlich der Grund und Boden – nicht das Gebäude. Der Hintergrund sind eine einfache, rechtssichere und datenstabile Bemessung mit amtlichen Bodenrichtwerten (BORIS‑BW) und Katasterdaten sowie weniger Streit über Baujahr, Zustand oder Wohn‑ und Nutzflächen. Die Folge sind transparente Formeln, schnellere Verfahren und weniger Bürokratie, auch bei Eigentumswohnungen oder Mischobjekten. Modernisierung, energetische Sanierung oder Ausstattungsstandard verändern die Grundsteuer 2025 Baden‑Württemberg daher nicht; entscheidend bleiben Lage und Grundstücksgröße.

Das wirkt je nach Lage spürbar: In gefragten Innenstadtlagen mit hohen Bodenrichtwerten steigen Steueranteile tendenziell – selbst bei kleinen Wohnungen. In Randlagen oder ländlichen Gemeinden mit niedrigen Bodenwerten können Ein‑ oder Mehrfamilienhäuser entlastet werden, obwohl sie große Wohnflächen haben. Bei Eigentumswohnungen zählt der Miteigentumsanteil an der Grundstücksfläche; ein 3‑Zimmer‑Apartment im Hotspot kann relativ mehr zahlen als ein größeres Apartment in Randlage. Unbebaute, baureife Grundstücke sind besonders bodenwertgetrieben; zusätzlich kann die Grundsteuer C greifen. Prüfen Sie deshalb Richtwertzone und Flurstücksfläche genau. Wenn Sie wissen möchten, wie sich das für Ihr Objekt im Bodenseeraum auswirkt, schreiben oder rufen Sie uns gerne an – die PB Immobilien GmbH berät Sie transparent und praxisnah.

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OpenGraph Description: So wirkt die Grundsteuer 2025 auf Haus, Wohnung und Lage. Tipps zur Prüfung von Bodenrichtwert, Fläche und Hebesatz in Baden‑Württemberg.

Wer betroffen ist: Haus, Wohnung und unbebaute Grundstücke

Eigentümer von Ein‑ und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und baureifen Grundstücken sollten ihre Daten und Bescheide prüfen.

Betroffen sind alle Eigentümer in Baden‑Württemberg, deren Grund und Boden im Kataster geführt wird: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung (WEG) sowie gemischt genutzte Objekte. Im Bodenwertmodell zählt die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert – nicht der Gebäudewert. Bei Eigentumswohnungen wird die anteilige Grundstücksfläche gemäß Miteigentumsanteil angesetzt; für Teileigentum wie Tiefgaragenstellplätze mit eigenem Grundbuchblatt erfolgt eine separate Bewertung. Beim Erbbaurecht wird der Grund und Boden bewertet; die Grundsteuer trägt in der Praxis regelmäßig der Erbbauberechtigte. Ein Nießbrauch ändert die steuerliche Zuordnung nicht – maßgeblich bleibt der Eigentümer.

Unbebaute, baureife Grundstücke unterfallen ebenfalls der Grundsteuer 2025 Baden‑Württemberg; manche Gemeinden erheben zusätzlich die Grundsteuer C. Maßgeblich ist der Eigentümerstand zum 01.01. des Jahres. Bei Kauf/Verkauf regelt eine vertragliche Umlage nur das Innenverhältnis – der kommunale Bescheid richtet sich an den Eigentümer. Prüfen Sie Bescheide und Grundlagen auf korrekte Flurstücksnummer, Fläche, Richtwertzone und Miteigentumsanteil. Wenn Sie unsicher sind oder Unterstützung bei der Plausibilisierung wünschen, schreiben oder rufen Sie uns gerne an – die PB Immobilien GmbH in Meckenbeuren prüft Ihre Daten schnell und transparent.

  • WEG‑Beispiel: Wohnung mit Miteigentumsanteil 125/1000 – anteilige Grundstücksfläche wird angesetzt.
  • Baureifes Eckgrundstück: mögliches Signal für Grundsteuer C je nach Hebesatz der Gemeinde.
  • Zweifamilienhaus mit Ladenfläche: bewertet wird der Grund und Boden als Einheit, Gebäudedetails bleiben unberücksichtigt.

Was sich finanziell ändert und worauf Gemeinden achten

Aufkommensneutralität als Ziel, dennoch Verschiebungen durch Lagefaktoren und neue Hebesätze möglich.

Finanziell gilt bei der Grundsteuer 2025 Baden‑Württemberg: Viele Kommunen streben Aufkommensneutralität an, doch die Verteilung verschiebt sich. Lagen mit hohen Bodenrichtwerten tragen tendenziell mehr, Randlagen mit niedrigerem Niveau können entlastet werden. Entscheidend ist der neue Hebesatz 2025 Ihrer Gemeinde und der Messbetrag aus dem Bodenwertmodell. Für unbebaute, baureife Grundstücke kann zusätzlich die Grundsteuer C mit eigenem Hebesatz wirken. Eigentumswohnungen in Top‑Lagen spüren häufig Anstiege über den Miteigentumsanteil an der Grundstücksfläche; größere Häuser in peripheren Lagen sehen teils Entlastungen. Prüfen Sie daher Messbetrag, Hebesatz und die korrekte Richtwertzone sorgfältig (Stand 24.08.2025).

Worauf Gemeinden achten: Sie justieren Hebesätze, um Erträge zu stabilisieren, Standortziele zu unterstützen und extreme Ausreißer zu dämpfen. Dabei fließen Haushaltslage, Siedlungsstruktur, Bodenwerte und die Aktivierung von Baulücken (über Grundsteuer C) in die Abwägung ein.

  • Amtsblatt/Website prüfen: veröffentlichte Hebesätze 2025 vergleichen.
  • Bescheide plausibilisieren: Flurstücksfläche, Richtwertzone, Messbetrag.
  • Vermietung: Umlage in BK‑Abrechnung einkalkulieren; Selbstnutzer budgetieren.

Benötigen Sie eine schnelle Plausibilisierung für Haus oder Wohnung im Bodenseeraum? Schreiben oder rufen Sie uns gerne an – die PB Immobilien GmbH liefert fundierte Einschätzungen und eine professionelle Immobilienbewertung mit klarem Blick auf die Grundsteuerfolgen.

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